text.skipToContent text.skipToNavigation
  1. Barrierefreiheit

Die AOK Rheinland/Hamburg ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website aok.de/rh/jobmaster

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. Die Inhalte werden sukzessive angepasst, um die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern und eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Gerne können Sie uns Feedback zur Barrierefreiheit geben und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen an: service@rh.aok.de

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die für Ihre AOK zuständige Schlichtungsstelle, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 855 5

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik