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Wie lange bin ich kostenfrei bei meinen Eltern mitversichert?

Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Es gelten dabei folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind unter 25 Jahre alt.
  • Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 455 Euro.

Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt.

Für verheiratete Studierende gilt:

  • Wenn beide Ehepartner studieren, muss sich nur einer von beiden versichern – und zwar in der studentischen Krankenversicherung. Der andere kann sich über den Partner familienversichern und zahlt dann keine Beiträge.
  • Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, kann sich der Partner kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Übrigens: Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert – anders als bei privaten Krankenkassen.

Was ändert sich mit dem 25. Geburtstag?

Mit dem 25. Geburtstag – oder wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben, das über 455 Euro liegt – endet die Familienversicherung. Als Studierende/-r können Sie die günstige studentische Krankenversicherung bei Ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die studentische Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden. Dafür muss einer der folgenden Gründe nachweisbar vorliegen:

  • Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung
  • Behinderung
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
  • längere Erkrankung
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger
  • Ableistung von freiwilligem Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres

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