Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Es gelten dabei folgende Voraussetzungen:
Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt.
Für verheiratete Studierende gilt:
Mit dem 25. Geburtstag – oder wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben, das über 455 Euro liegt – endet die Familienversicherung. Als Studierende/-r können Sie die günstige studentische Krankenversicherung bei Ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die studentische Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden. Dafür muss einer der folgenden Gründe nachweisbar vorliegen: