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Welche Regeln gelten beim dualen Studium in puncto Sozialversicherung?

Seit Dezember 2011 gibt’s für Studierende Klarheit: Alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen werden sozialversicherungsrechtlich einheitlich wie Azubis behandelt. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine Art von Vergütung (Gehalt, Stipendium) erhalten. Ist das nicht der Fall, greift die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung oder die freiwillige Krankenversicherung.

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