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Was versteht man unter der gesetzlichen Sozialversicherung?

Früher galt: Wer nicht arbeiten kann, bekommt kein Geld. Die Beschäftigten genossen keinerlei Schutz. 1883 wurde die Krankenversicherung eingeführt. Kerngedanke: Alle Versicherten zahlen in einen großen Topf ein und wenn jemand aus Krankheitsgründen in Not gerät, bekommt er aus diesem Topf Geld. Das Ganze nennt man auch Solidaritätsprinzip – alle stehen für alle ein.

Weitere Gründe, warum es jemandem nicht mehr möglich ist, seine Brötchen selbst zu verdienen, sind: Arbeitslosigkeit, Alter oder ein Arbeitsunfall. Hier springen die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Unfallversicherung ein. 1995 ist noch die Pflegeversicherung dazugekommen.

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