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Was ist die Unfallversicherung?

Aufgaben der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalls die Kosten für die medizinische Behandlung des Versicherten und zahlt gegebenenfalls ein Verletztengeld. Durch Aufklärung und Überprüfung von Unfallverhütungsvorschriften versucht sie außerdem unfallbedingten Krankheiten vorzubeugen.

Als Studierende/-r einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule sind Sie auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung und bei allen Tätigkeiten innerhalb der Hochschule, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden, versichert. Dazu zählen zum Beispiel die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren, der Besuch der Uni-Bibliothek oder die Teilnahme am Hochschulsport. Nicht versichert sind beispielsweise private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule oder private Umwege.

Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie so schnell wie möglich die Leitung der Hochschule. Sie meldet den Unfall der Unfallversicherung. Sofern Sie sich in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung begeben, geben Sie Bescheid, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Unfallkasse ab, Ihre Krankenversichertenkarte benötigen Sie in diesem Fall nicht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der gemeinsame Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert (zum Beispiel die Berufsgenossenschaften Holz und Metall (BGHM), Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) oder Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)). Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gehören15 Unfallkassen der Länder und drei Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die bundesweite Unfallversicherung Bund und Bahn. Daneben gibt es noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Beitrag

Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung für Studierende werden von den Ländern getragen. Grundsätzlich besteht außerdem bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber. Sie zahlen dafür keine Beiträge, dies übernimmt Ihr Arbeitgeber.

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