Weil die meisten im Alter nicht mehr voll arbeiten und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung. Sie springt unter Umständen auch dann ein, wenn man schon in jungen Jahren aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall wird zunächst versucht, den Wiedereinstieg in den Beruf möglich zu machen. Das heißt, die Rentenversicherung kommt für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen auf oder finanziert Umschulungen, wenn man zwar noch arbeitsfähig ist, aber den ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist auch damit keine Rückkehr ins Berufsleben möglich, zahlt die Versicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Die Rentenversicherung arbeitet noch heute nach dem gleichen Prinzip wie 1889 bei ihrer Gründung: Die Erwerbstätigen von heute zahlen in einen großen Topf ein, aus dem die Renten für die Anspruchsberechtigten genommen werden sollen. Aufgrund der demografischen Entwicklung – immer weniger jungen Einzahlern stehen immer mehr Leistungsempfänger gegenüber – geriet in den vergangenen Jahren die Rentenversicherung immer mehr in die Diskussion. Deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung privat vorzusorgen.
Träger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder einer der verschiedenen Regionalträger.
Als Studierende/-r zahlen Sie normalerweise noch keine Beiträge zur Rentenversicherung. Ausnahme: Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen entsprechende Beiträge fällig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem AOK-Studentenberater in Verbindung zu setzen. Er hilft Ihnen weiter.
Mehr Infos gibt es unter: ihre-vorsorge.de