Seinen Job verlieren kann jeder mal. Damit man dann nicht mit leeren Händen dasteht, ist hierzulande auch das Risiko der Arbeitslosigkeit versichert. Versichert sind in der Regel alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die Arbeitslosenversicherung entstand 1927 aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit nach dem Ersten Weltkrieg. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung (SGB III) sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden pflichtversichert.
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit. Sie zahlt nicht nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, sondern ist auch zuständig für die Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und berufliche Rehabilitation.
Studierende zahlen normalerweise noch keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.