Der Berufsausbildungsvertrag regelt unter anderem den Beginn und die Dauer Ihrer Ausbildung, Ihr Gehalt, Ihre Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit und Ihren Urlaubsanspruch. Ein Exemplar des unterschriebenen Vertrags bleibt beim Arbeitgeber, eines bekommen Sie.
Seit 2013 genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Damit können Arbeitgeber die beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegten notwendigen Infos elektronisch abrufen: Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Lohnsteuerfreibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag und Kirchensteuerabzug.
Damit Ihr Gehalt überwiesen werden kann, brauchen Sie spätestens jetzt ein eigenes Girokonto. Tipp: Viele Banken bieten für Azubis kostenlose Konten an.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie sich vor dem Ausbildungsstart nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom Betriebsarzt oder Allgemeinarzt untersuchen lassen. Wo Sie einen Berechtigungsschein für den kostenlosen ärztlichen Check-up bekommen, variiert je nach Bundesland. Das kann zum Beispiel die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule, das Bürger- oder Einwohnermeldeamt sein. Manche Arbeitgeber verlangen auch bei älteren Azubis eine Einstellungsuntersuchung.
Als Auszubildender mit eigenem Gehalt benötigen Sie jetzt auch eine eigene Krankenversicherung. Denn Azubis sind in der Regel nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Um das umfassende Service-Angebot der AOK zu nutzen, können Sie jetzt selbst Mitglied werden. Sprechen Sie uns an – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einer der vielen AOK-Geschäftsstellen. Wir beraten Sie gern.
Übrigens: Die Krankenversicherung ist nur eine von fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland, das im Falle eines Falles Schutz und Hilfe bietet. Es gibt außerdem noch die Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.